Rechtsprechung
   OLG Rostock, 01.02.2018 - 1 U 53/17   

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https://dejure.org/2018,51526
OLG Rostock, 01.02.2018 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2018,51526)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01.02.2018 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2018,51526)
OLG Rostock, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2018,51526)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 233 HGB, § 242 BGB, § 810 BGB, § 3 ZPO
    Beendigung einer stillen Gesellschaft gegen Rückzahlung der Einlage: Auskunfts- und Einsichtsrechte des stillen Gesellschafters gegenüber dem Geschäftsherrn zum Zwecke der Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens; Bemessung des Streitwerts des Auskunftsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Stille Gesellschaft: Auskunfts- und Einsichtsrechte des stillen Gesellschafters gegenüber GmbH im Falle der Beendigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Neubrandenburg, 07.04.2017 - 2 O 449/16
    Auszug aus OLG Rostock, 01.02.2018 - 1 U 53/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 07.04.2017, Az.: 2 O 449/16, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg vom 07.04.2017, Aktenzeichen 2 O 449/16, aufzuheben und.

  • BGH, 11.07.1968 - II ZR 92/67

    Klage auf Mitteilung einer Schlussbilanz - Einsichtsrecht eines ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Rostock, 01.02.2018 - 1 U 53/17
    Die schutzwerten Belange des ausgeschiedenen, stillen Gesellschafters werden durch das allgemeine Einsichtsrecht bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses nach §§ 810, 242 BGB hinreichend gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 11.07.1968, Az.: II ZR 92/67, WM 1968, 1400, zit. n. juris, Rn. 13).
  • BGH, 29.06.1992 - II ZR 284/91

    Abgrenzung der atypischen stillen Gesellschaft von sonstigen Rechtsverhältnissen

    Auszug aus OLG Rostock, 01.02.2018 - 1 U 53/17
    Ob der stille Gesellschafter als Auseinandersetzungsguthaben mindestens die von ihm geleistete Einlage zusteht, hängt davon ab, ob er auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt sein sollte oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 29.06.1992, Az. II ZR 284/91, NJW 1992, 2696ff, zit. n. juris, Rn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.08.2017 - 1 U 53/17   

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https://dejure.org/2017,67819
OLG München, 23.08.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,67819)
OLG München, Entscheidung vom 23.08.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,67819)
OLG München, Entscheidung vom 23. August 2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,67819)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Fälligkeit des Vergütungsanspruchs - Zurückweisung der Berufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unternehmer schuldet nur den üblichen Standard!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer schuldet nur den üblichen Standard! (IBR 2019, 78)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 12.12.2016 - 23 O 10827/15

    Geschuldetes Dateiformat bei Erstellung technischer Zeichnungen

    Auszug aus OLG München, 23.08.2017 - 1 U 53/17
    1 U 53/17 23 O 10827/15 LG München I In dem Rechtsstreit ... - Klägerin und Berufungsbeklagte Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... gegen ... - Beklagter und Berufungskläger Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt ... wegen Forderung erlässt das Oberlandesgericht München - 1. Zivilsenat - durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., die Richterin am Oberlandesgericht ... und den Richter am Oberlandesgericht ... am 23.08.2017 folgenden Beschluss 1.

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.12.2016, Aktenzeichen 23 O 10827/15, wird zurückgewiesen.

    Im Berufungsverfahren beantragt der Beklagte: Unter Abänderung des am 12.12.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts München I, Geschäftszeichen 23 O 10827/15 wird die Klage abgewiesen und der Kläger im Rahmen der Widerklage verurteilt, an den Beklagten EUR 2.142,04 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit der Widerklage zu bezahlen.

    Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.12.2016, Aktenzeichen 23 O 10827/15, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    zustellen Oberlandesgericht München Az.: 1 U 53/17 23 O 10827/15 LG München I.

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.12.2016, Az. 23 O 10827/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06

    Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit

    Auszug aus OLG München, 23.08.2017 - 1 U 53/17
    Der Besteller hat demgegenüber in dem ihm möglichen Umfang Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich die Unwirtschaftlichkeit der Betriebsführung des Unternehmers ergibt, wobei den Unternehmer unter Umständen eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2009 - VII ZR 74/06, NJW 09, 3426).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.07.2017 - 1 U 53/17   

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https://dejure.org/2017,67824
OLG München, 25.07.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,67824)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,67824)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,67824)
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  • ibr-online

    Unternehmer schuldet nur den üblichen Standard!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 12.12.2016 - 23 O 10827/15

    Geschuldetes Dateiformat bei Erstellung technischer Zeichnungen

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 1 U 53/17
    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 12.12.2016, Az. 23 O 10827/15, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • BGH, 28.05.2009 - VII ZR 74/06

    Darlegungslast und Beweislast eines Unternehmers für die inhaltliche Richtigkeit

    Auszug aus OLG München, 25.07.2017 - 1 U 53/17
    Der Besteller hat demgegenüber in dem ihm möglichen Umfang Tatsachen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, aus denen sich die Unwirtschaftlichkeit der Betriebsführung des Unternehmers ergibt, wobei den Unternehmer unter Umständen eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2009 - VII ZR 74/06, NJW 09, 3426).
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   OLG Frankfurt, 19.07.2017 - 1 U 53/17   

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https://dejure.org/2017,56459
OLG Frankfurt, 19.07.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,56459)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.07.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,56459)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Juli 2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,56459)
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   OLG Rostock, 15.12.2017 - 1 U 53/17   

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https://dejure.org/2017,103022
OLG Rostock, 15.12.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,103022)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.12.2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,103022)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. Dezember 2017 - 1 U 53/17 (https://dejure.org/2017,103022)
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